Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Kristian Baumann, Gudvanger Straße 52, 10439 Berlin (im Folgenden kurz “ANBIETER” genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz “Kunde” genannt, zusammen hier auch als „die Parteien“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus den Bereichen Erstellung von Videproduktionen (Erklärvideos) sowie Coaching (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde gegenüber dem ANBIETER, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.

  3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

  4. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.

  5. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem Kunden (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

  6. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.

 

2. Leistungen

  1. Die einzelnen, konkreten Leistungen, insbesondere Art und Umfang, ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Leistungsangebot des ANBIETERS an den Kunden.

  2. Die inhaltliche Abstimmung der Leistungen erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Hierzu erstellt der ANBIETER zunächst den Sprechertext in Abstimmung mit dem Kunden; hierbei sind bis zu zwei Korrekturschleifen im Rahmen der vereinbarten Pauschalvergütung umfasst. Weitere Anpassungen sind kostenpflichtig (EUR 100,00 je Kostenschleife). Auf Basis des finalisierten, seitens des Kunden abgenommenen Sprechertextes erstellt der ANBIETER das Storyboard, das Grundlage für die Animation wird. In jedem Fall liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung der Produktion beim ANBIETER.

  3. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten Dritter als Hilfspersonen zu bedienen.

  4. Der Kunde verpflichtet sich, die zur vertraglichen Leistung notwendigen Mitwirkungspflichten zu erbringen und dem ANBIETER Zugriff auf angeforderte Gegenstände oder Unterlagen zu verschaffen, die zur Erfüllung der Leistungen erforderlich sind. Ist die Leistungsdurchführung wegen des Verstoßes gegen die Mitwirkungspflicht durch den Kunden gestört und/oder unmöglich, ist jegliche Haftung des ANBIETERS diesbezüglich ausgeschlossen.

 

3. Vertragsschluss

  1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.

  2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem Kunden kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich oder elektronisch, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form vom ANBIETER zu erhalten.

  3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem Kunden willigt der Kunde ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

 

4. Pflichten der Parteien zur Durchführung der vereinbarten Leistungen

  1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

  2. Der Kunde stellt grundsätzlich sicher, dass sämtliche mit der Leistungsdurchführung im Zusammenhang stehende Rechte vorliegen und stellt den ANBIETER von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Soweit der ANBIETER Fremdrechte eingeholt hat, gilt der jeweils dort vereinbarte, ggf. eingeschränkte Rechteumfang auch gegenüber dem Kunden.

  3. Der Kunde stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich sind.

 

5. Vergütung

  1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Leistungsbeschreibung vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.

  2. Der Kunde ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.

  3. Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen Reisekosten (z.B. Spesen, Verpflegung, Beförderung) für Reisen, die der ANBIETER im Auftrag des Kunden durchführt, dem Kunden zur Last und sind von einer vereinbarten Pauschalvergütung nicht umfasst.

  4. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.

 

6. Verzug

  1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den Kunden beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des Kunden umfassend erbracht wurden.

  2. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.

  3. Ist der Kunde im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung mit einer fälligen Rate gegenüber dem ANBIETER in Verzug, ist der ANBIETER berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

 

7. Vertragslaufzeit

  1. Der Vertrag ist, sofern nicht abweichend geregelt, für die gemäß Leistungsbeschreibung vereinbarte Laufzeit geschlossen.

  2. Ist keine ausdrückliche Vertragslaufzeit vereinbart, so gilt für Dauerschuldverhältnisse eine Mindestvertragslaufzeit von einem Monat.

 

8. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Vorkasse.

 

9. Haftung auf Schadensersatz

  1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen:

  2. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

  3. Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

 

10. Datenschutz, Geheimhaltung

  1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.

  2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.

 

11. Urheberrecht

  1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

  2. Der ANBIETER überträgt auf den Kunden die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung entstandenen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, und sonstigen Rechte, einschließlich möglicher im Zeitpunkt der Vertragsunterschrift noch unbekannter Nutzungsrechte an dem bearbeiteten Bildmaterial zur Nutzung im Rahmen des vereinbarten Zwecks.

  3. Von der Rechteübertragung ausgenommen ist das Bearbeitungsrecht, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. Der Kunde darf ohne vorherige Einwilligung des ANBIETERS die ihm eingeräumten Rechte nicht weiterübertragen. Die erforderliche Einwilligung bedarf der schriftlichen Form.

  4. Sofern die Aufnahmen durch Nachbearbeitungen oder eine erfolgte Korrekturschleife verändert werden, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und dessen Zurverfügungstellung statt. Unbearbeitetes Bildmaterial ist von der Rechteübertragung nicht umfasst.

  5. Die Rechteübertragung steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde gegenüber dem Anbieter sämtliche Vergütungspflichten erbracht hat.

 

12. Widerrufsrecht

Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.

 

13. Referenznennung und Bewertungen

  1. Der ANBIETER darf den Kunden in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.

  2. Der Kunde gestattet dem ANBIETER unentgeltlich das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung der entstandenen Aufnahmen zum Zwecke der (Eigen-)Werbung, insbesondere aber nicht abschließend auf der Website des ANBIETERS („Testimonial-Nutzung“).

 

14. Allgemeine Bestimmungen

  1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Berlin.

  2. Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung der Webseite findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.

  3. Bei Bedarf werden von den Parteien schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.

  4. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.

  5. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus wichtigem Grund jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den Kunden nicht zumutbar. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Gesetzesänderungen, geänderter Rechtsprechung und/oder erheblichen betrieblichen und/oder wirtschaftlichen Veränderungen in der Sphäre des ANBIETERS. Der ANBIETER wird den Kunden in diesem Fall rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden angenommen.

 

 

Stand: 11. April 2021